VIII. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkäufer zur alleinigen Nutzung überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Hersteller geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert. Er wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an SYS-COLOGNE zu melden. Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von SYS-COLOGNE berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen. SYS-COLOGNE übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat SYS-COLOGNE von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Käufers gefertigt wurden, hat der Kunde SYS-COLOGNE von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.
IX. Haftung
Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. SYS-COLOGNE haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet SYS-COLOGNE nicht für den Verlust von Daten, entgangenem Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Käufers. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht: - wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SYS-COLOGNE beruht oder SYS-COLOGNE vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt. - wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von SYS-COLOGNE zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden. - bei von SYS-COLOGNE eingeräumten Garantien. - für Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von SYS-COLOGNE, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind. Die Haftung bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ist die Haftung von SYS-COLOGNE ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von SYS-COLOGNE zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von SYS-COLOGNE abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. SYS-COLOGNE teilt die entsprechende Deckungssumme dem Käufer auf Anfrage im Einzelfall mit. SYS-COLOGNE haftet nicht für den Verlust von Daten oder ihre Wiederbeschaffung, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Bereich des Käufers nicht eingetreten wäre. Eine ordnungsgemäße Datensicherung setzt voraus, dass der Kunde seine Daten tatsächlich dem Stand der Technik entsprechend sichert, insbesondere Sicherungskopien in maschinenlesbarer Form anfertigt, damit diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung für einen Datenverlust ist jedenfalls auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.