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VI. Eigentumsvorbehalt

Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von SYS-COLOGNE bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Käufer. SYS-COLOGNE nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der SYS-COLOGNE hinzuweisen und SYS-COLOGNE unverzüglich zu unterrichten. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit SYS-COLOGNE nicht gehörenden Waren erwirbt SYS-COLOGNE Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von SYS-COLOGNE an Käufer, oder bei Vermögensverfall des Käufers darf SYS-COLOGNE zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Käufers betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch SYS-COLOGNE gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an SYS-COLOGNE ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. SYS-COLOGNE ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens über das Vermögen des Käufers. Auf Verlangen von SYS-COLOGNE wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. SYS-COLOGNE darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Die Auswahl der geregelten Voraussetzungen durch SYS-COLOGNE einzuziehenden Forderungen obliegt allein der SYS-COLOGNE. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Sicherungsabtretung, auch im Falle der Offenlegung und Einziehung durch SYS-COLOGNE nur erfüllungshalber erfolgt. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von SYS-COLOGNE. Sie dürfen vom Käufer nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit SYS-COLOGNE über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

 

VII. Gewährleistung

Die Parteien sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen möglichen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die SYS-COLOGNE übernimmt keine Gewährleistung für unerhebliche Mängel. SYS-COLOGNE gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Besteller oder Wiederverkäufer entscheidet alleinverantwortlich, ob eine bei der SYS-COLOGNE bestellte Ware auf einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten Computersystem lauffähig ist. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Garantiezusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Garantiezusage von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von SYS-COLOGNE schriftlich bestätigt wurden. Die Gewährleistung entfällt, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Diese Frist gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Mängelansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt SYS-COLOGNE etwaige weitergehende Garantie- oder Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Käufer weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von SYS-COLOGNE Nachbesserung oder Nachlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SYS-COLOGNE über. Falls SYS-COLOGNE gerügte Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt oder zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Im Falle der Nachbesserung übernimmt SYS-COLOGNE die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbes. Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist SYS-COLOGNE berechtigt, alle Aufwendungen an den Käufer weiter zu berechnen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der SYS-COLOGNE berechnet. Rücklieferungen zur Inanspruchnahme von Gewährleistung/Garantie bzw. zur Reparatur sowie Retouren jeglicher Art werden nur angenommen, wenn hierfür vorher eine Vereinbarung getroffen wurde. Die Transportkosten hat in diesem Fall der Kunde zu tragen. Die Gutschrift der zurückgegebenen Ware erfolgt unter Abzug der bei SYS-COLOGNE entstandenen Kosten. Rücksendungen, die ohne Zustimmung der SYS-COLOGNE eingehen, werden zu Lasten des Käufers wieder an selbigen retourniert.

 

Anschrift
Sys-Cologne IT-Services e.K. Rambouxstr. 215
D-50737 Köln
Kontaktinformation
Tel.: 0221/165399300
Fax: 0221/165399391
info@sys-cologne.de
Wir sind für Sie da
Mo - Fr von 9:00 - 17:00 Uhr

Wir freuen uns auf ihren Anruf

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