Logo-Navigation
Image is not available

Select your language

Slide One

III. Liefertermine und -fristen, Versand, Gefahrübergang

Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von SYS-COLOGNE vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung seitens des Herstellers und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei SYS-COLOGNE oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Krieg, Terror, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Käufer gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte SYS-COLOGNE mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Käufers auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ist im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei grobem Verschulden von SYS-COLOGNE wird die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise beim Geschädigten entstehenden Schaden begrenzt. SYS-COLOGNE behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o. g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von SYS-COLOGNE zu vertreten ist. In diesem Falle wird SYS-COLOGNE den Käufer unverzüglich informieren und etwaige schon erbrachte Gegenleistungen zurückgefahren. Der Kunde wird zur Erbringung von Leistungen im Bereich seiner Betriebssphäre rechtzeitig für eine geeignete Umgebung sorgen. Ist diese nicht gegeben, und können aus diesem Grund Leistungen nicht ausgeführt werden, trägt der Kunde hierfür die Verantwortung; eine Haftung von SYS-COLOGNE ist insoweit ausgeschlossen. Der Kunde wird SYS-COLOGNE bei der Ausführung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften unentgeltlich unterstützen und unaufgefordert alle Informationen mitteilen, die hierfür von Bedeutung sind. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist SYS-COLOGNE zur Leistung nicht verpflichtet. Sofern der Käufer es wünscht, wird SYS-COLOGNE die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer. Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Käufer abzuholen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Bereitstellungsanzeige bei dem Käufer auf diesen über. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung laut Lieferpapiere und auf etwaige Mängel zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von fünf Tagen ab Lieferscheindatum, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Bei Transportschäden ist es Sache des Bestellers, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle (Spedition/Paketdienst) zu veranlassen, da andernfalls eventuelle Ansprüche gegen den Transportbeauftragten sowie gegen eine Versicherung entfallen können. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Käufer nicht zu einer Verweigerung der Abnahme. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von SYS-COLOGNE benannt sind, auf den Käufer über. Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden/die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadensanzeige gem. §438 HGB).

Anschrift
Sys-Cologne IT-Services e.K. Rambouxstr. 215
D-50737 Köln
Kontaktinformation
Tel.: 0221/165399300
Fax: 0221/165399391
info@sys-cologne.de
Wir sind für Sie da
Mo - Fr von 9:00 - 17:00 Uhr

Wir freuen uns auf ihren Anruf

Diese Webseite verwendet Cookies

Diese Webseite verwendet neben technisch notwendigen Cookies auch solche, deren Zweck für die Analyse von Webseitenzugriffen oder die Personalisierung Ihrer Nutzererfahrung verwendet werden können. Wir würden uns freuen, wenn Sie durch Ihre bewusste Einwilligung zur Verarbeitung dieser helfen würden, unser Angebot für Sie zu verbessern. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie finden diese am Ende unserer Webseite in der Fußleiste.