Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Lieferungen und Leistungen der Sys-Cologne IT-Services e.K.
I. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen der Sys-Cologne IT-Services e.K. (nachfolgend „SYS-COLOGNE") erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von SYS-COLOGNE anerkannt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
II. Lieferungen und Leistungen
Angebote von SYS-COLOGNE sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher, per Telefax oder E-Mail gesendeter Auftragsbestätigung von SYS-COLOGNE oder mit Annahme der Lieferung bzw. Leistung zustande. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung sowie der rechtzeitigen Selbstbelieferung.
Sonder- bzw. Projektkonditionen gelten vorbehaltlich der Bestätigung durch den jeweiligen Hersteller. Wird diese nicht erteilt, gilt der Preis laut gültiger Preisliste zum Zeitpunkt der Einräumung. Der Käufer ist verpflichtet, die Herstellerbedingungen einzuhalten; SYS-COLOGNE kann einen Nachweis der Endkäuferverifikation verlangen. Zumutbare Teillieferungen sind vorbehalten.
III. Liefertermine
Liefertermine sind unverbindlich. Sie verlängern sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt, Streik, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren Hindernissen. Nach einem Lieferverzug von mehr als vier Wochen kann der Käufer nach schriftlicher Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Gefahr geht mit dem Versand auf den Käufer über. Sichtbare Mängel sind innerhalb von fünf Tagen nach Datum des Lieferscheins schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erfolgt.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto ab Köln zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, ohne Verpackung, Transport und Versicherung. Nach Vertragsabschluss eingetretene Kostensteigerungen können an den Käufer weitergegeben werden. Bei Einräumung eines Kreditlimits ist die Rechnung 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet. Eine Aufrechnung gegen bestrittene Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
V. Eigentumsvorbehalt
Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von SYS-COLOGNE. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht jedoch zur Verpfändung. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an SYS-COLOGNE ab.
VI. Gewährleistung und Software
Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr. SYS-COLOGNE ist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach eigener Wahl berechtigt. Herstellergarantien werden an den Käufer weitergereicht.
Software wird ausschließlich zur Einzelveräußerung und Endnutzung lizenziert. Der Käufer verpflichtet sich, die Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller einzuhalten.
VII. Haftung
Die Haftung von SYS-COLOGNE ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Produkthaftung, Personenschäden und zugesicherte Eigenschaften beschränkt. Sachschäden sind auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Für Datenverluste haftet SYS-COLOGNE nicht, sofern der Käufer keine ordnungsgemäße Datensicherung vorgenommen hat.
VIII. Export- und Importbestimmungen
Der Käufer verpflichtet sich, alle anwendbaren deutschen, EU- und US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften einzuhalten und keine Lieferungen an sanktionierte Parteien oder in embargierte Länder vorzunehmen.
IX. Allgemeine Bestimmungen
Eine Abtretung von Vertragsansprüchen durch den Käufer ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, sofern der Käufer Kaufmann ist. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.